Neuerungen
Zum 01.07.2005 gibt es einige Neuerungen:
Bei der Fanshop-Eröffnung von Alemannia Aachen in der Pontstraße 34 war einiges los Fahnen, Kappen, Schals – und ein Torwart!
Ab sofort ist der neue Shop wochentags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Der Bundestag hat Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen der Vertrauensfrage, wie gewünscht, das Misstrauen ausgesprochen: 151 Ja-Stimmen, 296 Nein, 148 Enthaltungen - Schröder beantragte bei Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestages.
Das Parlament Zyperns ratifiziert die EU-Verfassung mit 30 von 56 Stimmen.
Zudem gibt es einige gesetzliche Neuerungen:
Die wichtigste ist die „Zentrale Notrufnummer zum Sperren von Kreditkarten und anderen Bank- und Handykarten“, die ist seit dem 1. Juli 2005 die 116 116 in Deutschland,
ausserhalb Deutschlands stehen zur Verfügung:
Diners Club: +49 - 69 66 16 61 23
Eurocard/Mastercard: 001 - 31 42 75 66 90
Visa Deutschland: 001 - 410 581 38 36 (kostenloses R-Gespräch möglich).
Seit Anfang des Jahres begleitet ein von der Bundesregierung eingesetzter Ombudsrat die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen. Christine Bergmann, Hermann Rappe und Kurt Biedenkopf haben in unzähligen Gesprächen mit Betroffenen, mit den Kommunen und Job-Centern Verbesserungsvorschläge ermittelt, die sie in einem Zwischenbericht Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement vorlegten. "
Die Änderungsvorschläge des Ombudsrates und der Stand der Umsetzung gibt es hier...
Den Armuts- und Reichtumsbericht erhält man hier!
Hier gibt es die Anlagen zum Armuts- und Reichtumsbericht.
Zur Armutsgrenze gibt es verschiedene Meinungen. Es gibt auch Forderungen nach Anhebung der Alg II-Leistungen auf 938,- €, das ist die Armutsgrenze laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregiergung vom März 2005 (Kurzfassung Seite XV), da die vom DPWV geforderte Anhebung des Regelsatzes um 19% für ein menschenwürdiges Leben nicht reicht.
Aufschlüsselung der Regelleistungen (Stand 1.1.2005)

Gut fand ich die nachfolgende Begründung des DGB:
Arbeitshilfe zum „Arbeitslosengeld II“ Stand Januar 05, Erschienen: 13.01.2005
„Die ab 1.1.2005 geltenden Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) wurden im Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2003 unmittelbar aus dem (Eck-)Regelsatz der Sozialhilfe (Stand 1.7.2003) hergeleitet.
Der Sozialhilferegelsatz wurde bereits seit Beginn der 90er Jahre nicht mehr fachlich-empirisch begründet fortgeschrieben sondern fiskalisch motiviert viel zu niedrig angepasst. Er deckt heute nicht mehr das soziokulturelle Existenzminimum und schützt nicht wirksam vor Armut und Ausgrenzung.
Mit der neuen Regelleistung nach SGB II soll der gesamte Bedarf des Lebensunterhalts pauschal abgedeckt sein. Die bisherigen, zusätzlichen einmaligen Leistungen der Sozialhilfe (§ 21 Abs. 1a BSHG) wie etwa für Bekleidung und Hausrat wurden nahezu vollständig und auf sehr niedrigem Niveau pauschaliert (West: 48 € / Ost: 46 €) und in die monatliche Regelleistung einbezogen.
Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen sind zusätzliche Leistungen zur Regelleistung möglich. Anders als in der bisherigen Sozialhilfe orientiert sich die Leistungsgewährung nach dem SGB II nicht an der Besonderheit des Einzelfalls. Es fehlt selbst eine Härtefallklausel, die eine abweichende, höhere Leistung bei besonderen Bedarfslagen zulässt.
Möglich ist „bei unabweisbaren Bedarfen“ lediglich ein Darlehen in Form von Geld- oder Sachleistungen, das in den Folgemonaten aufgerechnet wird (§ 23 Abs. 1 SGB II), d.h. die Summe der Regelleistungen für die Bedarfsgemeinschaft wird zur Tilgung des Darlehens um bis zu 10 Prozent gekürzt. Dadurch reicht in den „Tilgungsmonaten“ die verbleibende Regelleistung aber nicht mehr, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Vergangenheit hat dem Gesetzgeber bei der Festsetzung des soziokulturellen Existenzminimums einen politischen Gestaltungsspielraum zuerkannt. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob nicht bei der Festsetzung der Regelleistung nach dem SGB II insgesamt die Grenzen dieses Spielraums überschritten wurden.
Bundesverfassungsgericht bzw. Bundesverwaltungsgericht haben das verfassungsrechtliche Sozialstaatsgebot und den Begriff „Führung eines menschenwürdigen Lebens“ dahingehend konkretisiert, dass der „Staat die Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben“ schaffen muss und unter Berücksichtigung der herrschenden Lebensgewohnheiten die Lebensführung von Hilfebedürftigen nicht so weit eingeschränkt sein darf, dass sie ausgegrenzt werden, indem sie sich in der Umgebung von Nicht-Leistungsempfängern erkennbar von diesen unterscheiden.“
Hierzu auch die Stellungnahme zur Regelsatzverordnung des Diakonischen Werkes in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit der Bewertung des Entwurfes einer Verordnung zur Durchführung des § 28 SGB XII. (Regelsatzverordnung) vom Januar 2004.
Zum Johannisfest sprach der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am 30. Juni 2005, am Vorabend der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag davon, dass es “gut sei, die Zustimmung zur Demokratie und den Dank an diejenigen zum Ausdruck zu bringen, die bereit sind, Ämter in der Demokratie zu übernehmen.“
Unter dem Titel "Der Beruf zur Politik - 20 Jahre Demokratiedenkschrift der EKD" wies Huber darauf hin, dass „nach evangelischem Verständnis alle Bürger zu politischer Verantwortung berufen seien. " Hier Auszüge des Vortrages auf dem Johannisempfang in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin:
„Die politische Verantwortung ist im Sinne Luthers ‚Beruf’ aller Bürger in der Demokratie. ...
Vielen Menschen sind wichtige Stücke ihrer Zukunftsgewissheit abhanden gekommen; darunter leidet auch das Zutrauen zur Demokratie. Zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs kann diese Zukunftsgewissheit nicht aus dem Versprechen erwachsen, es werde für alle materiell immer aufwärts gehen.
Wer in einer solchen Lage Einschränkungen verlangt, muss deutlich machen, dass auf diese Weise der Weg in die Zukunft gelingt. Er muss auch glaubhaft machen, dass solche Einschränkungen allen in fairer Weise abverlangt werden.
Heute brauchen wir eine Diskussion nicht nur über die Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, sondern auch über die Ziele, auf die wir zugehen wollen. Dabei ist wieder und wieder daran zu erinnern, dass eine lebendige Gesellschaft auf ein lebendiges Miteinander der Generationen angewiesen ist. ...
Der Einsatz der Eltern für ihre Kinder ist aus einer solchen Warte ebenso ein „Beruf“ wie das ehrenamtliche Wirken für den Nächsten. Jegliche Berufserfüllung im engeren wie in diesem weiteren Sinn wird von Luther als Gottesdienst verstanden.
So gewaltig die historischen Auswirkungen dieser Auffassung auch waren, so leicht wird sie doch auch immer wieder verdrängt. Das geschieht beispielsweise durch die Meinung, nur die bezahlte Arbeit sei ein Beruf, oder durch den Gedanken, es handle sich in Wahrheit nur um einen Job, für den allein der Eigennutz oder – vornehmer – die Eigenverantwortung als Maßstab gilt. ...
Der Staat ist darauf angewiesen, dass die Bürger den institutionellen Rahmen mit Leben füllen, also am politischen Prozess teilnehmen und sich in die politische Meinungsbildung einbringen. Und die Bürger können erwarten, dass diejenigen, die von ihnen gewählt werden oder gewählt werden wollen, Rechenschaft über ihr Tun wie über ihre Vorhaben ablegen.
Transparenz und Beteiligung sind unerlässliche Bedingungen für das Funktionieren der Demokratie. Dass es daran so oft fehlt, ist beunruhigend. ...
Für diejenigen, deren Arbeitsplätze in Gefahr sind oder die sich aus anderen Gründen Sorgen um die persönliche Zukunft machen, ist es ungleich schwerer, sich politischen Aufgaben und Nöten zu widmen. Das institutionelle Vertrauen in die Demokratie liegt ihnen oft ebenso fern wie das persönliche Vertrauen in die Politiker.
Vertrauen wächst nur dort, wo Hoffnung auf Besserung besteht. Diese Hoffnung gedeiht umso eher, wenn Menschen erleben, dass sie sich an der Gestaltung einer besseren Zukunft beteiligen können. ...
In diesen Tagen sehen wir beispielhaft, dass sich die europäischen Bretter als ebenso hart erweisen wie die nationalstaatlichen. Auch die Schwierigkeiten im Prozess der europäischen Integration haben damit zu tun, dass Vertrauen neu erworben werden muss, auch in diesem Fall in die Institutionen genauso wie in die Personen. In welchem Zusammenhang auch immer das Bohren harter Bretter nötig ist, es bedarf dafür besonderer Qualitäten.
Schon Max Weber hat sie beschrieben: Leidenschaft, Augenmaß, Verantwortungsbewusstsein. Diese Qualitäten wünsche ich uns allen.“
Bei der Fanshop-Eröffnung von Alemannia Aachen in der Pontstraße 34 war einiges los Fahnen, Kappen, Schals – und ein Torwart!
Der Bundestag hat Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen der Vertrauensfrage, wie gewünscht, das Misstrauen ausgesprochen: 151 Ja-Stimmen, 296 Nein, 148 Enthaltungen - Schröder beantragte bei Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestages.
Das Parlament Zyperns ratifiziert die EU-Verfassung mit 30 von 56 Stimmen.
Zudem gibt es einige gesetzliche Neuerungen:
Die wichtigste ist die „Zentrale Notrufnummer zum Sperren von Kreditkarten und anderen Bank- und Handykarten“, die ist seit dem 1. Juli 2005 die 116 116 in Deutschland,
ausserhalb Deutschlands stehen zur Verfügung:
Diners Club: +49 - 69 66 16 61 23
Eurocard/Mastercard: 001 - 31 42 75 66 90
Visa Deutschland: 001 - 410 581 38 36 (kostenloses R-Gespräch möglich).
Seit Anfang des Jahres begleitet ein von der Bundesregierung eingesetzter Ombudsrat die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen. Christine Bergmann, Hermann Rappe und Kurt Biedenkopf haben in unzähligen Gesprächen mit Betroffenen, mit den Kommunen und Job-Centern Verbesserungsvorschläge ermittelt, die sie in einem Zwischenbericht Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement vorlegten. "
Die Änderungsvorschläge des Ombudsrates und der Stand der Umsetzung gibt es hier...
Den Armuts- und Reichtumsbericht erhält man hier!
Hier gibt es die Anlagen zum Armuts- und Reichtumsbericht.
Zur Armutsgrenze gibt es verschiedene Meinungen. Es gibt auch Forderungen nach Anhebung der Alg II-Leistungen auf 938,- €, das ist die Armutsgrenze laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregiergung vom März 2005 (Kurzfassung Seite XV), da die vom DPWV geforderte Anhebung des Regelsatzes um 19% für ein menschenwürdiges Leben nicht reicht.
Aufschlüsselung der Regelleistungen (Stand 1.1.2005)

Gut fand ich die nachfolgende Begründung des DGB:
Arbeitshilfe zum „Arbeitslosengeld II“ Stand Januar 05, Erschienen: 13.01.2005
„Die ab 1.1.2005 geltenden Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) wurden im Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2003 unmittelbar aus dem (Eck-)Regelsatz der Sozialhilfe (Stand 1.7.2003) hergeleitet.
Der Sozialhilferegelsatz wurde bereits seit Beginn der 90er Jahre nicht mehr fachlich-empirisch begründet fortgeschrieben sondern fiskalisch motiviert viel zu niedrig angepasst. Er deckt heute nicht mehr das soziokulturelle Existenzminimum und schützt nicht wirksam vor Armut und Ausgrenzung.
Mit der neuen Regelleistung nach SGB II soll der gesamte Bedarf des Lebensunterhalts pauschal abgedeckt sein. Die bisherigen, zusätzlichen einmaligen Leistungen der Sozialhilfe (§ 21 Abs. 1a BSHG) wie etwa für Bekleidung und Hausrat wurden nahezu vollständig und auf sehr niedrigem Niveau pauschaliert (West: 48 € / Ost: 46 €) und in die monatliche Regelleistung einbezogen.
Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen sind zusätzliche Leistungen zur Regelleistung möglich. Anders als in der bisherigen Sozialhilfe orientiert sich die Leistungsgewährung nach dem SGB II nicht an der Besonderheit des Einzelfalls. Es fehlt selbst eine Härtefallklausel, die eine abweichende, höhere Leistung bei besonderen Bedarfslagen zulässt.
Möglich ist „bei unabweisbaren Bedarfen“ lediglich ein Darlehen in Form von Geld- oder Sachleistungen, das in den Folgemonaten aufgerechnet wird (§ 23 Abs. 1 SGB II), d.h. die Summe der Regelleistungen für die Bedarfsgemeinschaft wird zur Tilgung des Darlehens um bis zu 10 Prozent gekürzt. Dadurch reicht in den „Tilgungsmonaten“ die verbleibende Regelleistung aber nicht mehr, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Vergangenheit hat dem Gesetzgeber bei der Festsetzung des soziokulturellen Existenzminimums einen politischen Gestaltungsspielraum zuerkannt. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob nicht bei der Festsetzung der Regelleistung nach dem SGB II insgesamt die Grenzen dieses Spielraums überschritten wurden.
Bundesverfassungsgericht bzw. Bundesverwaltungsgericht haben das verfassungsrechtliche Sozialstaatsgebot und den Begriff „Führung eines menschenwürdigen Lebens“ dahingehend konkretisiert, dass der „Staat die Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Leben“ schaffen muss und unter Berücksichtigung der herrschenden Lebensgewohnheiten die Lebensführung von Hilfebedürftigen nicht so weit eingeschränkt sein darf, dass sie ausgegrenzt werden, indem sie sich in der Umgebung von Nicht-Leistungsempfängern erkennbar von diesen unterscheiden.“
Hierzu auch die Stellungnahme zur Regelsatzverordnung des Diakonischen Werkes in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit der Bewertung des Entwurfes einer Verordnung zur Durchführung des § 28 SGB XII. (Regelsatzverordnung) vom Januar 2004.
Zum Johannisfest sprach der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, am 30. Juni 2005, am Vorabend der Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag davon, dass es “gut sei, die Zustimmung zur Demokratie und den Dank an diejenigen zum Ausdruck zu bringen, die bereit sind, Ämter in der Demokratie zu übernehmen.“
Unter dem Titel "Der Beruf zur Politik - 20 Jahre Demokratiedenkschrift der EKD" wies Huber darauf hin, dass „nach evangelischem Verständnis alle Bürger zu politischer Verantwortung berufen seien. " Hier Auszüge des Vortrages auf dem Johannisempfang in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin:
„Die politische Verantwortung ist im Sinne Luthers ‚Beruf’ aller Bürger in der Demokratie. ...
Vielen Menschen sind wichtige Stücke ihrer Zukunftsgewissheit abhanden gekommen; darunter leidet auch das Zutrauen zur Demokratie. Zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs kann diese Zukunftsgewissheit nicht aus dem Versprechen erwachsen, es werde für alle materiell immer aufwärts gehen.
Wer in einer solchen Lage Einschränkungen verlangt, muss deutlich machen, dass auf diese Weise der Weg in die Zukunft gelingt. Er muss auch glaubhaft machen, dass solche Einschränkungen allen in fairer Weise abverlangt werden.
Heute brauchen wir eine Diskussion nicht nur über die Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, sondern auch über die Ziele, auf die wir zugehen wollen. Dabei ist wieder und wieder daran zu erinnern, dass eine lebendige Gesellschaft auf ein lebendiges Miteinander der Generationen angewiesen ist. ...
Der Einsatz der Eltern für ihre Kinder ist aus einer solchen Warte ebenso ein „Beruf“ wie das ehrenamtliche Wirken für den Nächsten. Jegliche Berufserfüllung im engeren wie in diesem weiteren Sinn wird von Luther als Gottesdienst verstanden.
So gewaltig die historischen Auswirkungen dieser Auffassung auch waren, so leicht wird sie doch auch immer wieder verdrängt. Das geschieht beispielsweise durch die Meinung, nur die bezahlte Arbeit sei ein Beruf, oder durch den Gedanken, es handle sich in Wahrheit nur um einen Job, für den allein der Eigennutz oder – vornehmer – die Eigenverantwortung als Maßstab gilt. ...
Der Staat ist darauf angewiesen, dass die Bürger den institutionellen Rahmen mit Leben füllen, also am politischen Prozess teilnehmen und sich in die politische Meinungsbildung einbringen. Und die Bürger können erwarten, dass diejenigen, die von ihnen gewählt werden oder gewählt werden wollen, Rechenschaft über ihr Tun wie über ihre Vorhaben ablegen.
Transparenz und Beteiligung sind unerlässliche Bedingungen für das Funktionieren der Demokratie. Dass es daran so oft fehlt, ist beunruhigend. ...
Für diejenigen, deren Arbeitsplätze in Gefahr sind oder die sich aus anderen Gründen Sorgen um die persönliche Zukunft machen, ist es ungleich schwerer, sich politischen Aufgaben und Nöten zu widmen. Das institutionelle Vertrauen in die Demokratie liegt ihnen oft ebenso fern wie das persönliche Vertrauen in die Politiker.
Vertrauen wächst nur dort, wo Hoffnung auf Besserung besteht. Diese Hoffnung gedeiht umso eher, wenn Menschen erleben, dass sie sich an der Gestaltung einer besseren Zukunft beteiligen können. ...
In diesen Tagen sehen wir beispielhaft, dass sich die europäischen Bretter als ebenso hart erweisen wie die nationalstaatlichen. Auch die Schwierigkeiten im Prozess der europäischen Integration haben damit zu tun, dass Vertrauen neu erworben werden muss, auch in diesem Fall in die Institutionen genauso wie in die Personen. In welchem Zusammenhang auch immer das Bohren harter Bretter nötig ist, es bedarf dafür besonderer Qualitäten.
Schon Max Weber hat sie beschrieben: Leidenschaft, Augenmaß, Verantwortungsbewusstsein. Diese Qualitäten wünsche ich uns allen.“
Basina - 2. Jul, 00:02
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