Wieder ein Niederländer für Alemannia
Auch der zweite Neuzugang der Alemannia für die kommende Saison ist ein Abwehrspieler. Nach Nico Herzig von Wacker Burghausen kommt mit Jeffrey Leiwakabessy von NEC Nijmegen ein Mann für die linke Seite ablösefrei an den Tivoli.
Der holländische Linksverteidiger mit dem ungewöhnlichen Namen unterschrieb am Freitag nach bestandenem medizinischem Check einen Dreijahresvertrag bei der Alemannia.
Steckbrief Jeffrey Leiwakabessy
Geburtsdatum: 23. Februar 1981
Geburtsort: Arnheim
Größe: 1,73 m
Gewicht: 62 kg
Position: Linksverteidiger
121 Einsätze in der niederländischen Eredivisie
4 Einsätze in der niederländischen U21
Der Kicker schreibt zum Frauen-Fußball:
Zum dritten Mal in Folge ist Bernd Schröder mit Turbine Potsdam in Berlin im DFB-Pokalfinale vertreten, zum dritten Mal geht es gegen Dauerrivale 1. FFC Frankfurt. Der Trainer der Brandenburgerinnen blieb in den letzten beiden Jahren mit seinem Team jeweils mit 3:0 siegreich, auch 2006 strebt er nach dem Pott.
Beim DFB-Pokalendspiel 2004 der Alemannia war ich zu aufgeregt um den Damen konzentriert zuzuschauen...
Der FC Schalke 04 ist diesmal im UEFA-Cup bis ins Halbfinale und in die Verlängerung gegen Sevilla gekommen, deutlich weiter, als in der Saison 2004/2005 in der noch Alemannia, Schalke und Sevilla gemeinsam im UEFA Pokal spielten;-)
Die Tagesschau schreibt:
''Fußball WM 2006'' ist nicht geschützt
Fifa verliert Markenstreit
Es gibt keinen Markenschutz für die Bezeichnung "Fußball WM 2006". Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat der Weltfußballverband Fifa den Rechtstreit um den Markenschutz im Wesentlichen verloren. Der Begriff kann nun auch von Unternehmen ohne Lizenz der Fifa für die Benennung von Produkten verwendet werden.
Laut Bundesgerichtshof ist "Fußball WM 2006" eine allgemein "sprachübliche Bezeichnung" für das Ereignis an sich - die Fifa könne sie sich deshalb nicht markenrechtlich schützen lassen.
Fifa wollte 860 Produkte und Dienstleistungen schützenMit dem Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Beschwerde von Ferrero sowie eines Hamburger Werbeunternehmens teilweise statt. Die Fifa hatte sich ursprünglich die Begriffe "Fußball WM 2006" und "WM 2006" für über 860 Produkte und Dienstleistungen aus den verschiedensten Bereichen sichern lassen.
"Wir haben einen vollen Erfolg gehabt", sagte Ferrero-Justiziar Stephan Nieszner: "Was die Fifa haben wollte, das ging dann wohl doch etwas zu weit." Der Anwalt der Kläger, Götz Jordan, hatte vor Gericht argumentiert, die Fifa habe die Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, um den offiziellen WM-Sponsoren den Rücken frei zu halten, damit diese die bevorstehende Weltmeisterschaft werbemäßig ausschlachten könnten. Die fünfzehn WM-Sponsoren der Fifa und die sechs nationalen Sponsoren des deutschen WM-Organisationskomitees haben für exklusive Vermarktungsrechte rund 750 Millionen Euro bezahlt: "Ich meine, dass man dieses Verhalten als rechtsmissbräulich bezeichnen kann und muss", sagte Jordan.
Fifa-Anwalt Herbert Messer hielt dem entgegen, dass die WM 2006 eindeutig mit dem Weltfußballverband in Verbindung stehe. "Die zeitliche Eingrenzung weist die Inhaberschaft allein der Fifa zu", sagte er. Der Verband deutet das Urteil als "kein gutes Signal für das Wachstum des Sports und die Organisatoren von sportlichen Großveranstaltungen". Fifa-Generalsekretär Urs Linsi bezifferte die Organisationskosten der Fifa für die WM 2006 auf rund 600 Millionen Euro.
Entscheidung zu "WM 2006" weniger klarDer Bundesgerichtshof entschied noch über die Rechte an einem zweiten von der Fifa geschützten Begriff: Im Fall von "WM 2006" fiel das Urteil der Karlsruher Richter aber weniger deutlich aus. Zwar bestätigten sie auch hier die von den Klägern beantragte Löschung der Marke, aber da die Kombination aus Buchstaben und Zahlen nicht genauso eindeutig mit der Fußball-Weltmeisterschaft identifiziert werde, sondern auch auf andere Sportereignisse zutreffe, verwiesen sie den Fall erneut an das Bundespatentgericht. Dies müsse nun eine genauere Prüfung für die Verwendung bei Waren und Dienstleistungen durchführen.
Gegen Unternehmer, die aus Sicht der Fifa als "Trittbrettfahrer" von der Weltmeisterschaft profitieren wollen, kann der Verband jedoch möglicherweise auf anderen Wegen weiter vorgehen und seine Ansprüche anderweitig verteidigen - unter Verweis auf Wettbewerbsrecht bis zum Haus- oder Persönlichkeitsrecht.
BGH I ZB 96/05 und BGH I ZB 97/05
Der holländische Linksverteidiger mit dem ungewöhnlichen Namen unterschrieb am Freitag nach bestandenem medizinischem Check einen Dreijahresvertrag bei der Alemannia.
Steckbrief Jeffrey Leiwakabessy
Geburtsdatum: 23. Februar 1981
Geburtsort: Arnheim
Größe: 1,73 m
Gewicht: 62 kg
Position: Linksverteidiger
121 Einsätze in der niederländischen Eredivisie
4 Einsätze in der niederländischen U21
Der Kicker schreibt zum Frauen-Fußball:
Zum dritten Mal in Folge ist Bernd Schröder mit Turbine Potsdam in Berlin im DFB-Pokalfinale vertreten, zum dritten Mal geht es gegen Dauerrivale 1. FFC Frankfurt. Der Trainer der Brandenburgerinnen blieb in den letzten beiden Jahren mit seinem Team jeweils mit 3:0 siegreich, auch 2006 strebt er nach dem Pott.
Beim DFB-Pokalendspiel 2004 der Alemannia war ich zu aufgeregt um den Damen konzentriert zuzuschauen...
Der FC Schalke 04 ist diesmal im UEFA-Cup bis ins Halbfinale und in die Verlängerung gegen Sevilla gekommen, deutlich weiter, als in der Saison 2004/2005 in der noch Alemannia, Schalke und Sevilla gemeinsam im UEFA Pokal spielten;-)
Die Tagesschau schreibt:
''Fußball WM 2006'' ist nicht geschützt
Fifa verliert Markenstreit
Es gibt keinen Markenschutz für die Bezeichnung "Fußball WM 2006". Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat der Weltfußballverband Fifa den Rechtstreit um den Markenschutz im Wesentlichen verloren. Der Begriff kann nun auch von Unternehmen ohne Lizenz der Fifa für die Benennung von Produkten verwendet werden.
Laut Bundesgerichtshof ist "Fußball WM 2006" eine allgemein "sprachübliche Bezeichnung" für das Ereignis an sich - die Fifa könne sie sich deshalb nicht markenrechtlich schützen lassen.
Fifa wollte 860 Produkte und Dienstleistungen schützenMit dem Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Beschwerde von Ferrero sowie eines Hamburger Werbeunternehmens teilweise statt. Die Fifa hatte sich ursprünglich die Begriffe "Fußball WM 2006" und "WM 2006" für über 860 Produkte und Dienstleistungen aus den verschiedensten Bereichen sichern lassen.
"Wir haben einen vollen Erfolg gehabt", sagte Ferrero-Justiziar Stephan Nieszner: "Was die Fifa haben wollte, das ging dann wohl doch etwas zu weit." Der Anwalt der Kläger, Götz Jordan, hatte vor Gericht argumentiert, die Fifa habe die Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eintragen lassen, um den offiziellen WM-Sponsoren den Rücken frei zu halten, damit diese die bevorstehende Weltmeisterschaft werbemäßig ausschlachten könnten. Die fünfzehn WM-Sponsoren der Fifa und die sechs nationalen Sponsoren des deutschen WM-Organisationskomitees haben für exklusive Vermarktungsrechte rund 750 Millionen Euro bezahlt: "Ich meine, dass man dieses Verhalten als rechtsmissbräulich bezeichnen kann und muss", sagte Jordan.
Fifa-Anwalt Herbert Messer hielt dem entgegen, dass die WM 2006 eindeutig mit dem Weltfußballverband in Verbindung stehe. "Die zeitliche Eingrenzung weist die Inhaberschaft allein der Fifa zu", sagte er. Der Verband deutet das Urteil als "kein gutes Signal für das Wachstum des Sports und die Organisatoren von sportlichen Großveranstaltungen". Fifa-Generalsekretär Urs Linsi bezifferte die Organisationskosten der Fifa für die WM 2006 auf rund 600 Millionen Euro.
Entscheidung zu "WM 2006" weniger klarDer Bundesgerichtshof entschied noch über die Rechte an einem zweiten von der Fifa geschützten Begriff: Im Fall von "WM 2006" fiel das Urteil der Karlsruher Richter aber weniger deutlich aus. Zwar bestätigten sie auch hier die von den Klägern beantragte Löschung der Marke, aber da die Kombination aus Buchstaben und Zahlen nicht genauso eindeutig mit der Fußball-Weltmeisterschaft identifiziert werde, sondern auch auf andere Sportereignisse zutreffe, verwiesen sie den Fall erneut an das Bundespatentgericht. Dies müsse nun eine genauere Prüfung für die Verwendung bei Waren und Dienstleistungen durchführen.
Gegen Unternehmer, die aus Sicht der Fifa als "Trittbrettfahrer" von der Weltmeisterschaft profitieren wollen, kann der Verband jedoch möglicherweise auf anderen Wegen weiter vorgehen und seine Ansprüche anderweitig verteidigen - unter Verweis auf Wettbewerbsrecht bis zum Haus- oder Persönlichkeitsrecht.
BGH I ZB 96/05 und BGH I ZB 97/05
Basina - 28. Apr, 23:56
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